Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 287
Ein Jagdgast erlegt im Beisein des Jagdaufsehers ein Stück Wild. Wer wird wann Eigentümer des Wildes?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Jagdgast, sobald er es in Besitz genommen hat.
- BDer Jagdaufseher, sobald er es in Besitz genommen hat.
- CDer Jagdausübungsberechtigte, wenn er davon erfährt.
- DDer Jagdausübungsberechtigte, sobald der Jagdgast es in Besitz genommen hat.✓ richtig
- EDer Jagdausübungsberechtigte, sobald ihm das Stück übergeben wurde.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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