Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 286
Welche Aussage zur vorläufigen Festnahme ist falsch?
Antwortmöglichkeiten
- ADas Recht zur vorläufigen Festnahme gilt als Jedermannsrecht, auch wenn der Täter persönlich bekannt ist oder sich ausweisen kann.✓ richtig
- BDer Täter muss auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt werden.
- CTat in diesem Sinne muss eine Straftat sein.
- DDer Täter muss der Flucht verdächtig sein, oder seine Identität kann nicht sofort festgestellt werden.
- EZur vorläufigen Festnahme reicht z. B. die Formulierung aus: "Ich habe Sie beim Wildern beobachtet, sie sind hiermit vorläufig festgenommen".
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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