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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 276

In welchen Fällen handelt es sich um ersatzpflichtigen Jagdschaden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei Schäden, welche während der Ausübung der Treibjagd auf Feldern mit reifender Halm- oder Samenfrucht entstehen.✓ richtig
  2. BBei Schäden, welche während der Ausübung der Treibjagd auf Tabakfeldern entstehen.✓ richtig
  3. CEin angeschweißter Keiler zerstört durch Anfliehen einen Weidezaun.
  4. DEine Rotte Schwarzwild bricht auf einem frisch eingesäten Maisacker.

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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