Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 273
In Ihrem Jagdbezirk gibt es eingezäunte Viehweiden. Welche Aussagen sind zutreffend?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn kein Weidevieh auf der Weide ist, darf dort auch gejagt werden.✓ richtig
- BEingezäunte Viehweiden sind kein befriedeter Bezirk.✓ richtig
- CIn eingezäunten Viehweiden darf nicht gejagt werden.
- DEingezäunte Viehweiden dürfen durch den Jagdausübungsberechtigten nicht betreten werden.
- EWildschäden in eingezäunten Viehweiden sind generell nicht ersatzpflichtig.
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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