Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 271
Zur Bejagung welcher Wildarten muss ein nachweislich brauchbarer Jagdhund mitgeführt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AFuchs
- BStockente✓ richtig
- CWildkaninchen
- DSaatgans✓ richtig
- EFeldhase
Lösung
Antworten B, D sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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