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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 265

Was muss gegeben sein, um den Tatbestand der Wilderei zu erfüllen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEs muss fremdes Jagd- oder Jagdausübungsrecht verletzt werden.✓ richtig
  2. BEs muss vorsätzlich gehandelt werden.✓ richtig
  3. CEs müssen Schusswaffen eingesetzt werden.
  4. DEs muss Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet werden.

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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