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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 264

Muss jeder Jagdausübungsberechtigte eine Wildkühlzelle bzw. einen Wildkühlschrank haben?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa.
  2. BNein.✓ richtig
  3. CNur im Hochwildjagdbezirk.
  4. DNur wenn er das erlegte Wild als Lebensmittel an Dritte veräußert.
  5. ENur im Sommer.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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