Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 264
Muss jeder Jagdausübungsberechtigte eine Wildkühlzelle bzw. einen Wildkühlschrank haben?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.
- BNein.✓ richtig
- CNur im Hochwildjagdbezirk.
- DNur wenn er das erlegte Wild als Lebensmittel an Dritte veräußert.
- ENur im Sommer.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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