Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 259
Welche Aussagen treffen bezüglich der Abschussmeldung/Streckenli ste zu?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Streckenliste über erlegtes und verendetes Wild ist wöchentlich jeweils zum Ende der Woche bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.
- BDie Streckenliste über erlegtes und verendetes Wild ist monatlich jeweils zum Monatsende bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.
- CDie Streckenliste über erlegtes und verendetes Wild ist jeweils für ein abgelaufenes Quartal bis spätestens eine Woche nach Quartalsende bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.✓ richtig
- DDie Streckenliste über erlegtes und verendetes Wild ist jährlich jeweils zum Ende des Jagdjahres bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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