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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 257

Welche Voraussetzungen gelten für die Anerkennung von Nachsuchengespannen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Nachsuchenführer muss einen gültigen Jagdschein besitzen.✓ richtig
  2. BDer Nachsuchenführer muss Jagdpächter sein.
  3. CDer Nachsuchenführer muss Mitglied in einer anerkannten Vereinigung der Jäger sein.
  4. DDer Nachsuchenhund muss brauchbar für die Nachsuche unter erschwerten Bedingungen sein.✓ richtig
  5. EAls Nachsuchenhunde können nur Bayerische Gebirgsschweißhunde und Hannoversche Schweißhunde zugelassen werden.

Lösung

Antworten A, D sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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