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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 253

Was ist auch ohne Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde bei Wild zugelassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADas Ausbringen von Apfeltrester zum Ankirren von Rehwild.✓ richtig
  2. BDie Verabreichung von Arzneimitteln.
  3. CDie Verabreichung von Aufbaumitteln für den Wildkörper.
  4. DDie Verabreichung von Aufbaumitteln für die Gehörnmasse.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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