Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 249
Für welchen Elternteil gilt das Bejagungsverbot in der Brut- und Setzzeit?
Antwortmöglichkeiten
- AImmer nur für den weiblichen Teil.
- BImmer nur für den männlichen Teil.
- CBei einigen Wildarten gibt es keinen besonderen Schutz für Elterntiere.
- DFür beide, wenn der männliche Teil mit für die Aufzucht notwendig ist.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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