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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 237

In Ihrem Jagdbezirk gibt es eingezäunte Viehweiden und Forstkulturen. Dürfen Sie darin jagen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AViehweiden nein, Forstkulturen ja.
  2. BJa, denn sie stellen keinen befriedeten Bezirk dar.✓ richtig
  3. CNein, da der Grundeigentümer den Zugang durch Zäune verwehrt.
  4. DNein, da es sich um einen befriedeten Bezirk handelt.
  5. EViehweiden ja, Forstkulturen nein.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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