Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 220
Wer bestätigt oder setzt den Abschussplan für einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk fest?
Antwortmöglichkeiten
- ADie zuständige Hegegemeinschaft.
- BDie zuständige untere Forstbehörde.
- CDie zuständige untere Jagdbehörde.✓ richtig
- DDie zuständige Jagdgenossenschaft im Einvernehmen mit dem Jagdausübungsberechtigten.
- EDer zuständige Jagdbeirat.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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