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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 219

Kann der Eigentümer einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche, die in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegt, die Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft beenden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein, es handelt sich um eine rechtliche Zwangsmitgliedschaft.
  2. BJa, wenn er seine Grundstücke einzäunt.
  3. CJa, wenn er auf Grundlage des § 6a Bundesjagdgesetz seine Fläche befrieden lässt.✓ richtig
  4. DJa, wenn er die Jagd auf seinem Grundstück selbst ausübt.
  5. EJa, wenn er einen angestellten Jäger beschäftigt.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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