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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 217

Ein Bauer fängt in seinem an das Wohnhaus angrenzenden eingezäunten Garten ein Wildkaninchen. Darf er es töten und sich aneignen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, aber nur, wenn der Jagdpächter des dortigen Jagdbezirkes zustimmt.
  2. BJa, wenn er im Fangen und Töten von Wirbeltieren sachkundig ist.✓ richtig
  3. CNein, das ist jagdrechtlich nicht zulässig.
  4. DJa, aber nur, wenn er einen gültigen Jagdschein besitzt.
  5. ENein, das ist tierschutzrechtlich nicht zulässig.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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