Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 214
Wo muss festgestellter Wildschaden angemeldet werden?
Antwortmöglichkeiten
- ABei der zuständigen unteren Jagdbehörde.
- BBei der zuständigen Gemeinde.✓ richtig
- CBei der zuständigen unteren Forstbehörde.
- DBei der Jagdgenossenschaft.
- EBeim Jagdausübungsberechtigten.
- FBeim Jagdbeirat.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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