Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 210
Ein Landwirt, dessen Anwesen (umfriedeter Hof) innerhalb eines Gemeinschaftsjagdbezirkes liegt, hat in seinem Hühnerstall einen Steinmarder getötet. Wem steht das Aneignungsrecht zu?
Antwortmöglichkeiten
- ADem Landwirt.✓ richtig
- BDem Jagdpächter.
- CDer Jagdgenossenschaft.
- DNiemandem, da der Landwirt den Steinmarder rechtswidrig getötet hat. Er ist durch die Ordnungsbehörde unschädlich zu beseitigen.
- EDem Jagdvorsteher.
- FDem Jagdbeirat.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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