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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 206

Dürfen Sie als Jagdpächter in Thüringen am 1. Juni einen gesunden Rotspießer erlegen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein.✓ richtig
  2. BJa.
  3. CJa, aber nur, wenn er bereits verfegt hat.
  4. DJa, wenn der Abschussplan noch nicht erfüllt ist.
  5. EJa, wenn er nicht im Verband kommt.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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