Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 202
Wie ist die durch Rechtsverordnung für Thüringen bestimmte Jagdzeit von Bachen (2-jährig und älter)?
Antwortmöglichkeiten
- AGanzjährig (gültig bis 31.03.2027).✓ richtig
- BVom 1. Mai bis 15. Januar.
- CVom 1. Juli bis 31. Januar.
- DVom 1. August bis 15. Januar.
- EVom 1. Juli bis 15. Januar.
- FVom 1. September bis 15. Januar.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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