Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 190
In einem für befriedet erklärten Teil eines Jagdbezirks richtet Schwarzwild Schaden an. Muss dieser ersetzt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, falls der Jagdbezirk verpachtet ist, vom Jagdpächter.
- BJa, falls der Jagdbezirk nicht verpachtet ist, von der Jagdgenossenschaft.
- CDer Schaden muss nicht ersetzt werden.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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