Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 180
Wer muss bei befugter Jagdausübung einen Jagderlaubnisschein mit sich führen?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Jagdausübungsberechtigte.
- BDer Jagdgast ohne Begleitung durch den Jagdpächter.✓ richtig
- CDer Mitpächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks.
- DDer Jagderlaubnisscheininhaber bei Abwesenheit des Jagdausübungsberechtigten.✓ richtig
- EDer bestätigte Schweißhundeführer auf der Nachsuche.
- FDie Treiber bei einer Drückjagd.
Lösung
Antworten B, D sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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