Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 166
Beim Aufbrechen eines verendet gefundenen und am Vortag beschossenen Rehs wird festgestellt, dass sich in der Bauchhöhle Mageninhalt befindet und das Bauchfell grünlich verfärbt ist. Muss das Reh vor dem menschlichen Verzehr einer amtlichen Fleischuntersuchung unterzogen werden?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.✓ richtig
- BNein.
- CJa, aber nur bei der Abgabe kleiner Mengen direkt an den Endverbraucher.
- DJa, aber nur, wenn der Erleger nicht kundige Person im Sinne des Lebensmittelrechts ist.
- ENein, wenn es vor dem Verzehr vollständig durchgegart wird.
- FNein, wenn es im eigenen Haushalt verwertet wird.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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