Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 160
Bei wem außer beim Jagdausübungsberechtigten ist die Fläche, auf der einer Person das Recht zur Jagdausübung zusteht, auf dem Jagdschein einzutragen?
Antwortmöglichkeiten
- ABeim Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis.✓ richtig
- BBeim Inhaber einer unentgeltlichen Jagderlaubnis.
- CBeim Inhaber einer Jagdeinladung.
- DBeim Jagdvorstand.
- EBeim Jagdaufseher.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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