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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 156

Wie können in Deutschland Dritte an der Ausübung des Jagdrechts beteiligt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADurch Mitgliedschaft in einer anerkannten Vereinigung der Jäger.
  2. BDurch Mitgliedschaft im Jagdvorstand.
  3. CDurch Erlangung eines gültigen Jagdscheins.
  4. DDurch Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
  5. EDurch Mitgliedschaft in einem Hegering.
  6. FDurch die Erlangung einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Jagderlaubnis.✓ richtig

Lösung

Antwort F ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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