Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 155
Welche Arten von Jagdbezirken werden nach § 4 Bundesjagdgesetz unterschieden?
Antwortmöglichkeiten
- AWald- und Feldjagdbezirke.
- BBefriedete und nicht befriedete Jagdbezirke.
- CEigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke.✓ richtig
- DHochwildjagdbezirke und Niederwildjagdbezirke.
- EEinstandsgebiete und Nichteinstandsgebiete.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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