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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 153

Welche Arten gehören nach § 2 des Bundesjagdgesetzes (BJG) zum Hochwild?

Antwortmöglichkeiten

  1. ASteinadler✓ richtig
  2. BWolf
  3. CGroßtrappe
  4. DAuerwild✓ richtig
  5. ERehwild
  6. FBirkwild

Lösung

Antworten A, D sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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