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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 152

Kann die Jagdausübung in Naturschutzgebieten eingeschränkt sein?

Antwortmöglichkeiten

  1. AIn Naturschutzgebieten ist die Jagdausübung grundsätzlich nicht zulässig.
  2. BDie Ausübung der Jagd in Naturschutzgebieten soll dem jeweiligen Schutzzweck dienen. Wenn es erforderlich ist, kann die Jagdausübung eingeschränkt werden.✓ richtig
  3. CNein, die Jagdausübung dient u. a. der Erhaltung eines gesunden Wildbestandes und der Abwehr von Wildschäden. Eine Einschränkung der Bejagung ist rechtlich nicht zulässig.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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