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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 150

Können Sie sich durch die Tötung, Aneignung und Präparation eines Rotmilans ohne naturschutzrechtliche Genehmigung strafbar machen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa.✓ richtig
  2. BNein.
  3. CJa, aber nur bei der Tötung eines Jungvogels.
  4. DJa, aber nur außerhalb des eigenen Jagdbezirks.
  5. ENein, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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