Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 146
Wer ist in der Regel Ansprechpartner für naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Gemeinde.
- BDie untere Forstbehörde.
- CDie anerkannten Naturschutzverbände.
- DDas zuständige Grünflächenamt.
- EDie untere Naturschutzbehörde.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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