Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 138
Welche in ihrem Jagdbezirk tot aufgefundenen Tiere dürfen Sie sich nicht ohne Weiteres aneignen und präparieren lassen?
Antwortmöglichkeiten
- AWaldschnepfe
- BGraureiher
- CGrünspecht✓ richtig
- DBlässralle
- EHaselhuhn
- FWolf✓ richtig
Lösung
Antworten C, F sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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