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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 138

Welche in ihrem Jagdbezirk tot aufgefundenen Tiere dürfen Sie sich nicht ohne Weiteres aneignen und präparieren lassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWaldschnepfe
  2. BGraureiher
  3. CGrünspecht✓ richtig
  4. DBlässralle
  5. EHaselhuhn
  6. FWolf✓ richtig

Lösung

Antworten C, F sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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