Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 136
Welche der nachgenannten Aussagen sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Verurteilung aufgrund einer Straftat gegen tierschutzrechtliche Vorschriften kann zum Entzug des Jagdscheins führen.✓ richtig
- BDie Verurteilung aufgrund einer Straftat gegen tierschutzrechtliche Vorschriften kann nicht zum Entzug des Jagdscheins führen.
- CVerurteilungen wegen einer Straftat können unabhängig vom Vergehen zum Entzug des Jagdscheins führen.✓ richtig
- DNur jagd- und waffenrechtliche Verstöße können zum Entzug des Jagdscheines führen.
- ENur waffenrechtliche Verstöße können zum Entzug des Jagdscheines führen.
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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