Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 130
Welche Aussage trifft auf ein als Fallwild aufgefundenes Stück Rehwild zu?
Antwortmöglichkeiten
- AFallwild ist immer in einer Tierkörperbeseitigungsanlag e zu entsorgen, um einer Verbreitung möglicher Krankheiten entgegenzuwirken.
- BDas Stück ist grundsätzlich als genusstauglich für den menschlichen Verzehr anzusehen.
- CEin Tierarzt muss prüfen, ob das Stück noch genusstauglich für den menschlichen Verzehr ist.
- DDas Stück ist bei der Ordnungsbehörde abzuliefern.
- EDas Stück muss unverzüglich vergraben werden.
- FDas Stück ist generell als genussuntauglich für den menschlichen Verzehr anzusehen.✓ richtig
Lösung
Antwort F ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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