Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 125
Ein am Vorabend weidwund geschossenes Stück Rehwild kommt erst bei der Nachsuche am folgenden Morgen zur Strecke. Muss dieses Stück der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.✓ richtig
- BNur wenn das Stück an eine Gaststätte verkauft werden soll.
- CNicht notwendig, wenn mit Gescheideinhalt verschmutzte Körperteile sorgfältig gesäubert bzw. ganz entfernt und verworfen werden.
- DNein, wenn das Stück für den Eigenbedarf verwendet wird.
- ENur wenn das Stück an den Wildhandel verkauft wird.
- FDie amtliche Fleischuntersuchung ist unabhängig vom Zeitpunkt der Erlegung und unabhängig vom Treffersitz immer verpflichtend.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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