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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 125

Ein am Vorabend weidwund geschossenes Stück Rehwild kommt erst bei der Nachsuche am folgenden Morgen zur Strecke. Muss dieses Stück der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa.✓ richtig
  2. BNur wenn das Stück an eine Gaststätte verkauft werden soll.
  3. CNicht notwendig, wenn mit Gescheideinhalt verschmutzte Körperteile sorgfältig gesäubert bzw. ganz entfernt und verworfen werden.
  4. DNein, wenn das Stück für den Eigenbedarf verwendet wird.
  5. ENur wenn das Stück an den Wildhandel verkauft wird.
  6. FDie amtliche Fleischuntersuchung ist unabhängig vom Zeitpunkt der Erlegung und unabhängig vom Treffersitz immer verpflichtend.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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