Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 123
Darf ein vom Auto überfahrenes Haushuhn zum Luderplatz gebracht werden?
Antwortmöglichkeiten
- ANein.✓ richtig
- BJa, aber nur, wenn die Innereien entfernt wurden.
- CJa, wenn es zerlegt und gerupft wurde.
- DJa, wenn es keine sichtbaren Krankheitszeichen hat.
- EJa, wenn der Besitzer nicht auffindbar ist.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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