Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 122
In Ihrem Jagdbezirk tritt eine Wildseuche auf. Innerhalb welcher Frist haben Sie dies der zuständigen Behörde zu melden?
Antwortmöglichkeiten
- AUnverzüglich.✓ richtig
- BInnerhalb von zwei Wochen.
- CInnerhalb einer Woche.
- DInnerhalb eines Monats.
- EInnerhalb von drei Werktagen.
- FZum 1. April und zum 1. Oktober eines Jahres.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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