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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 117

Welche im eigenen Jagdbezirk erlegt oder tot aufgefundenen Tiere darf ein Jagdausübungsberechtigter an einen Wild-Präparator verkaufen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AGänsesäger
  2. BKanadagans
  3. CRingeltaube✓ richtig
  4. DHaubentaucher✓ richtig
  5. EHohltaube
  6. FGraureiher✓ richtig

Lösung

Antworten C, D, F sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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