Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 117
Welche im eigenen Jagdbezirk erlegt oder tot aufgefundenen Tiere darf ein Jagdausübungsberechtigter an einen Wild-Präparator verkaufen?
Antwortmöglichkeiten
- AGänsesäger
- BKanadagans
- CRingeltaube✓ richtig
- DHaubentaucher✓ richtig
- EHohltaube
- FGraureiher✓ richtig
Lösung
Antworten C, D, F sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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