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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 116

Welche in seinem Jagdbezirk verendet aufgefundenen Tiere darf der Jagdausübungsberechtigte nicht in Besitz nehmen, um sie z. B. präparieren zu lassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABaummarder
  2. BFuchs
  3. CSiebenschläfer✓ richtig
  4. DSchwarzspecht✓ richtig
  5. EHaubentaucher
  6. FKolkrabe

Lösung

Antworten C, D sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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