Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 116
Welche in seinem Jagdbezirk verendet aufgefundenen Tiere darf der Jagdausübungsberechtigte nicht in Besitz nehmen, um sie z. B. präparieren zu lassen?
Antwortmöglichkeiten
- ABaummarder
- BFuchs
- CSiebenschläfer✓ richtig
- DSchwarzspecht✓ richtig
- EHaubentaucher
- FKolkrabe
Lösung
Antworten C, D sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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