Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 111
Welche Voraussetzung muss vorliegen, damit das Sammeln von Abwurfstangen keine Wilderei ist?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Sammler von Abwurfstangen muss Jagdausübungsberechtigter in diesem Jagdbezirk sein.✓ richtig
- BDer Sammler von Abwurfstangen muss im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten sein.✓ richtig
- CDer Sammler von Abwurfstangen muss im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis der unteren Jagdbehörde sein.
- DDer Sammler von Abwurfstangen muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein.
- EDer Sammler von Abwurfstangen muss im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis der Jagdgenossenschaft sein.
- FDer Sammler von Abwurfstangen muss die erforderliche Zuverlässigkeit nachweisen.
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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