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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 111

Welche Voraussetzung muss vorliegen, damit das Sammeln von Abwurfstangen keine Wilderei ist?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Sammler von Abwurfstangen muss Jagdausübungsberechtigter in diesem Jagdbezirk sein.✓ richtig
  2. BDer Sammler von Abwurfstangen muss im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten sein.✓ richtig
  3. CDer Sammler von Abwurfstangen muss im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis der unteren Jagdbehörde sein.
  4. DDer Sammler von Abwurfstangen muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein.
  5. EDer Sammler von Abwurfstangen muss im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis der Jagdgenossenschaft sein.
  6. FDer Sammler von Abwurfstangen muss die erforderliche Zuverlässigkeit nachweisen.

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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