Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 109
Ist ein Spaziergänger nach Aufforderung des örtlichen Jagdausübungsberechtigten verpflichtet, den Hochsitz zu verlassen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.✓ richtig
- BNein.
- CJa, aber nur, wenn es die Witterung zulässt.
- DNein, es sei denn, er ist bestätigter Jagdaufseher.
- EJa, aber nur, wenn er dort die Jagd gerade ausüben will.
- FNein, im Wald gilt freies Betretungsrecht.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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