Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 96
Wer hat den Jagderlaubnisschein zu unterzeichnen, wenn die Pächter sich nicht gegenseitig zur Erteilung von entgeltlichen und unentgeltlichen Jagderlaubnisscheinen bevollmächtigt haben?
Antwortmöglichkeiten
- ASämtliche Jagdpächter.✓ richtig
- BDie untere Jagdbehörde und einer der Jagdpächter.
- CDer hauptverantwortliche Jagdpächter.
- DDer Jagdvorsteher.
- EDer Jagdberater.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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