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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 96

Wer hat den Jagderlaubnisschein zu unterzeichnen, wenn die Pächter sich nicht gegenseitig zur Erteilung von entgeltlichen und unentgeltlichen Jagderlaubnisscheinen bevollmächtigt haben?

Antwortmöglichkeiten

  1. ASämtliche Jagdpächter.✓ richtig
  2. BDie untere Jagdbehörde und einer der Jagdpächter.
  3. CDer hauptverantwortliche Jagdpächter.
  4. DDer Jagdvorsteher.
  5. EDer Jagdberater.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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