Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 91
Wer ist Inhaber des Jagdausübungsrechts?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Grundeigentümer im befriedeten Bezirk.
- BDer Jagdausübungsberechtigte.✓ richtig
- CDer Jagdgenosse.
- DDer Jagdvorsteher.
- EDer Jagderlaubnisscheininhaber.
- FDer Jagdbeirat.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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