Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 89
Darf der Jagdausübungsberechtigte nach dem Thüringer Jagdgesetz einem Jagdscheininhaber einen entgeltlichen Jagderlaubnisschein zum Abschuss eines oder mehrerer Stücke Wild für die Zeit von weniger als drei Monaten erteilen?
Antwortmöglichkeiten
- ANein.
- BJa, wenn dieser Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines für ein oder drei Jahre ist.✓ richtig
- CJa, aber der Kostenbetrag für den Erlaubnisschein darf ein Drittel der jährlichen, ortsüblichen Jagdpacht nicht übersteigen.
- DJa, aber nur mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde.
- ENein, es sei denn, er hat den Jagdschein für mindestens drei Jahre gelöst.
- FJa, aber nur, wenn er mindestens 18 Jahre alt ist.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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