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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 80

Kann die untere Jagdbehörde dem Jagdausübungsberechtigten die Haltung eines brauchbaren Jagdhundes auferlegen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein.
  2. BJa, wenn er der unteren Jagdbehörde die Verfügbarkeit eines Hundes für die Stöberarbeit in seinem waldreichen Jagdbezirk nicht nachweisen kann.
  3. CJa, wenn er der unteren Jagdbehörde die Verfügbarkeit eines brauchbaren Hundes für die Nachsuche in seinem Jagdbezirk nicht nachweisen kann.✓ richtig
  4. DJa, wenn er den festgesetzten Abschussplan wiederholt nicht erfüllt.
  5. ENein, hierfür ist die oberste Jagdbehörde zuständig.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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