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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 78

Für welche Wildarten ist nach den gesetzlichen Bestimmungen ein an Grundstücken entstandener Wildschaden zu ersetzen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWildtauben, Wildenten und Wildgänse.
  2. BSchalenwild, Wildkaninchen und Fasane.✓ richtig
  3. CRaubwild, Federwild und Elchwild.
  4. DHaarwild und Federwild.
  5. ESchalenwild, Dachs und Hase.
  6. FHochwild und Niederwild.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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