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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 77

Was zählt im Sinne des Jagdrechts zum Wild?

Antwortmöglichkeiten

  1. AAlle wildlebenden Tiere.
  2. BAlle wildlebenden Tiere mit Ausnahme derjenigen, die in Gehegen gehalten werden.
  3. CAuf einem Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen.✓ richtig
  4. DAlle Wildarten, für die eine Jagdzeit festgelegt ist.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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