Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 77
Was zählt im Sinne des Jagdrechts zum Wild?
Antwortmöglichkeiten
- AAlle wildlebenden Tiere.
- BAlle wildlebenden Tiere mit Ausnahme derjenigen, die in Gehegen gehalten werden.
- CAuf einem Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen.✓ richtig
- DAlle Wildarten, für die eine Jagdzeit festgelegt ist.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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