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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 75

Wie bezeichnet man diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANotstand
  2. BNotwehr✓ richtig
  3. CFaustrecht
  4. DSelbstverteidigung
  5. ENotlage
  6. FSelbstjustiz

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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