Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 66
Haftet ein Jagdpächter, der die vollständige Wildschadensübernahme im Jagdpachtvertrag erklärt hat, mit seinem Privatvermögen für eintretende Wildschäden?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, vollständig.✓ richtig
- BNein.
- CNein, nur in Höhe der Hälfte seines Jahreseinkommens.
- DJa, aber nur bis maximal 25.000 Euro.
- EJa, aber nur bis zur Höhe seines frei verfügbaren Vermögens.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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