Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 62
Ist der Jagdpächter zum Ersatz eines Wildschadens im umfriedeten Hausgarten verpflichtet, wenn er im Jagdpachtvertrag den Ersatz des Wildschadens im Jagdbezirk übernommen hat?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.
- BNein.✓ richtig
- CJa, aber nur bei Sonderkulturen.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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