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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 57

Muss nach den gesetzlichen Vorschriften Wildschadensersatz für Holzarten geleistet werden, die nicht zu den im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten zählen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, grundsätzlich ist jeder Wildschaden zu ersetzen.
  2. BNein.✓ richtig
  3. CJa, aber nur bei Sommerverbiss.
  4. DNein, es sei denn, sie sind durch Zäunung geschützt.
  5. EJa, wenn die Jagdgenossenschaft dies beschlossen hat.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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