Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 57
Muss nach den gesetzlichen Vorschriften Wildschadensersatz für Holzarten geleistet werden, die nicht zu den im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten zählen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, grundsätzlich ist jeder Wildschaden zu ersetzen.
- BNein.✓ richtig
- CJa, aber nur bei Sommerverbiss.
- DNein, es sei denn, sie sind durch Zäunung geschützt.
- EJa, wenn die Jagdgenossenschaft dies beschlossen hat.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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