Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 56
Wer muss den Wildschaden ersetzen, den Damwild, das aus einem landwirtschaftlichen Damwildgehege ausgebrochen ist, am nächsten Tag im Nachbarjagdbezirk anrichtet?
Antwortmöglichkeiten
- ADer aufsichtspflichtige Halter des Damwildes aus dem Wildgehege.✓ richtig
- BNiemand, da es sich um Gatterwild handelt. Es gilt das Nachbarschaftsrecht.
- CDie Jagdgenossenschaftsversiche rung.
- DDer Damwildzüchterverein.
- EDie Jagdgenossenschaft des Nachbarjagdbezirkes.
- FDer Jagdpächter des Nachbarjagdbezirkes, wenn er den Wildschadensersatz im Jagdpachtvertrag übernommen hat.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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