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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 56

Wer muss den Wildschaden ersetzen, den Damwild, das aus einem landwirtschaftlichen Damwildgehege ausgebrochen ist, am nächsten Tag im Nachbarjagdbezirk anrichtet?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer aufsichtspflichtige Halter des Damwildes aus dem Wildgehege.✓ richtig
  2. BNiemand, da es sich um Gatterwild handelt. Es gilt das Nachbarschaftsrecht.
  3. CDie Jagdgenossenschaftsversiche rung.
  4. DDer Damwildzüchterverein.
  5. EDie Jagdgenossenschaft des Nachbarjagdbezirkes.
  6. FDer Jagdpächter des Nachbarjagdbezirkes, wenn er den Wildschadensersatz im Jagdpachtvertrag übernommen hat.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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